Wohnraumanpassung §40 Abs. 4 (4.180€)
4.180€ für Umbauten
Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180€ je Maßnahme. Mit KfW- und Landesförderung kombinieren.
Hinweis: Erste Einschätzung — ersetzt keine offizielle Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) und keine rechtsverbindliche Pflegeberatung. Für die tatsächliche Einstufung ist ausschließlich die Pflegekasse zuständig. Keine Gewähr, keine Haftung.