Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§42a)

§42a-Budget 3.539€ verwalten
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Verbrauchstracker für das gemeinsame Jahresbudget 3.539€ (§42a SGB XI). Angehörigen-Limit (2× Pflegegeld), Pflegegeld-Fortzahlung 50%.

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Hinweis: Erste Einschätzung — ersetzt keine offizielle Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) und keine rechtsverbindliche Pflegeberatung. Für die tatsächliche Einstufung ist ausschließlich die Pflegekasse zuständig. Keine Gewähr, keine Haftung.

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