Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§42a)
§42a-Budget 3.539€ verwalten
Verbrauchstracker für das gemeinsame Jahresbudget 3.539€ (§42a SGB XI). Angehörigen-Limit (2× Pflegegeld), Pflegegeld-Fortzahlung 50%.
Hinweis: Erste Einschätzung — ersetzt keine offizielle Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) und keine rechtsverbindliche Pflegeberatung. Für die tatsächliche Einstufung ist ausschließlich die Pflegekasse zuständig. Keine Gewähr, keine Haftung.